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• Wie ist das mit den Kosten?
Seit dem 1. Januar 2005 erhalten Patienten für die prothetische Versor- gung auf den Implantaten von der gesetzlichen Krankenkasse einen Festzu- schuss. Das Implantieren und alle weiteren dazu notwendigen Vorbehandlungen sind Privatleistungen. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, wenn eine Zahnersatz-Versorgung nur noch auf Implantaten möglich ist, entscheidet ein Gutachter der gesetzlichen Krankenkasse über die Kostenübernahme. Eine private Zusatzversicherung bei gesetzlich versicherten Patienten kann einen Teil der Kosten übernehmen. Bei Privatpatienten übernehmen die Versicherungen entsprechend der Vertragsform die Gebühren.
Ab sofort können wir unseren Patienten auch eine Teilzahlung anbieten, bei einer Gesamtlaufzeit bis zu 6 Monaten sogar zins- und gebührenfrei.
Unter „News“ erfahren sie mehr darüber. In unserer Praxis beraten wir natürlich ausführlich und diskret zu diesem Angebot.
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